Stadtverband, Bundestag ändert Vereinsrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. März 2020 das Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen, in dem auch vorübergehende Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen von Vereinen enthalten sind.

„Der Stadtverband Frankfurter Vereinsringe begrüßt diese schnelle Entscheidung des Bundestages, denn in vielen Vereinen stehen Jahreshauptversammlungen mit Vorstandswahlen bevor, die aufgrund der Versammlungsbeschränkungen nicht durchgeführt werden können“, sagte Stadtverbands-Vorsitzender Uwe Serke. „Durch die nun erfolgte Gesetzesänderung bleiben Vorstandsmitglieder eines Vereins auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Zudem gibt es für Vereine die Möglichkeit, auch ohne entsprechende Satzungsregelungen Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder durchzuführen. Beispielsweise können Beschlüsse über elektronische Kommunikation eingeholt werden. Weiterhin gibt es aber auch die Möglichkeit, der Abberufung eines Vorstandsmitglieds.“

„Die Gesetzesänderungen in Bezug auf das Vereinsrecht gelten bis zum 31. Dezember 2021 und stellen sicher, dass Vereine ihre Tätigkeit ordnungsgemäß und gesetzeskonform weiterführen können. Damit bleiben die Vereine auch bei den jetzigen Beschränkungen handlungsfähig.“

Die getroffenen Maßnahmen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem anhängenden Vereinsinfobrief.

Infobrief Vereinsknowhow.de – Vereinsinfobrief Nr. 379 – Ausgabe 5/2020 – 25.03.2020

Quelle: http://www.stadtverband.de/index.php?id=50&tx_ttnews[tt_news]=108&tx_ttnews[backPid]=48&cHash=3253374dd4

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